Arbeitsrecht und Sozialversicherungen
Unsere Anwälte beraten Gesellschaften und Privatpersonen in allen Bereichen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Wir sind den Unternehmen dabei behilflich, strukturelle Herausforderungen zu meistern und tragen bei wiederkehrenden Fragestellungen und strukturellen Herausforderungen dazu bei, akkurate, massgeschneiderte und erprobte Lösungen zu präsentieren.
Aufgrund unserer oft langjährigen Beziehungen zu unseren Klienten ist es uns möglich, die Besonderheiten der jeweiligen Situation zu erfassen und praxistaugliche Lösungen zu erarbeiten, die individuell auf die Bedürfnisse unserer Klienten zugeschnitten sind. Gerne unterstützen wir unsere Klienten in jedem Stadium eines Arbeitsverhältnisses, von der Ausarbeitung von Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Aufhebungsvertrag. Auch bei der Ausgestaltung von Personalreglementen, Provisions- und Arbeitszeitreglementen helfen wir gerne mit.
Gestützt auf den hohen Spezialisierungsgrad unserer Anwälte beraten wir unsere Klienten auch bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragen, bei denen vorab internationalprivatrechtliche Vorfragen zu klären sind und die einen Nexus zum Steuer- oder Sozialversicherungsrecht aufweisen, zumal unsere Experten auch auf diesen Fachgebiete über langjährige Erfahrung verfügen.
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer arbeitsrechtlichen Tätigkeit stellt das Konfliktmanagement dar. Unsere Anwälte verfügen über die nötige forensische Expertise und Praxiserfahrung, um auch bei komplexen arbeitsrechtlichen Verfahren die Interessen unserer in- und ausländischen Klienten wahren zu können, sei dies bei der Durchsetzung von Konkurrenzverboten oder bei Ansprüchen, die infolge einer Kündigung entstehen können. Auch bei Sachverhalten mit länderübergreifenden Auswirkungen sind unsere Fachleute imstande, adäquate Lösungswege aufzuzeigen.
Familienrecht
Wir beraten unsere Klienten bei den mannigfaltigen Fragestellungen, die sich im Familienrecht stellen. Unter Umständen ist es bereits bei Beginn einer Ehe sinnvoll, von einem Anwalt begleitet zu werden, insbesondere wenn die Klienten die ehevertragliche Regelung der Verhältnisse wünschen. Bei einer Scheidung stellen sich diverse Fragekomplexe (Unterhalt, Sorgerecht, Vorsorgeausgleich, güterrechtliche Auseinandersetzung), bei denen es höchst ratsam ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Erbrecht, Sachenrecht
Eine akkurate Nachlassplanung setzt voraus, dass der involvierte Berater die ökonomischen und persönlichen Umstände des Klienten und dessen Zielsetzung minutiös eruiert. Unsere Anwälte verfügen auf dem Gebiet des Erbrechts über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Privatpersonen und Familienunternehmen. Den komplexen Fragen, die sich mithin auch im Schnittbereich zum internationalen Steuer- und Vorsorgerecht stellen, tragen wir gebührend Rechnung. Als Willensvollstrecker sind unsere Anwälte darum bemüht, dass den Wünschen der Klienten entsprochen wird. Wenn nötig, vertreten Sie unsere Anwälte auch forensisch, beispielsweise bei erbrechtlichen Klagen im Zusammenhang mit verletzten Pflichtteilen, ungültigen letztwilligen Verfügungen oder bei Erbteilungsklagen.
Bei Fragestellungen im Bereich des Sachenrechts stehen wir unseren Klienten ebenfalls zur Seite: Sei dies bei der Ausgestaltung von Immobilenkaufverträgen, der Klärung komplexer Fragen im Zusammenhang mit beschränkten dinglichen Rechten und wenn der Schutz Ihres Eigentums im Vordergrund steht.
Vertragsrecht
Unsere Anwälte beschäftigen sich intensiv mit dem Ausgestalten von Verträgen aus allen Bereichen des Obligationenrechts. Wir unterstützen unsere Klienten bei der Redaktion von Verträgen aus den Bereichen des Mietrechts, Kaufrechts, Auftragsrechts, aber auch bei Werkverträgen und Innominatvertägen (vorab Leasing, Factoring, Franchising). Wir beraten schwergewichtig kleine und mittlere Unternehmen, aber auch grössere Dienstleistungsunternehmen und Finanzinstitute.
Gerne unterstützen wir unsere Klienten im Rahmen von Vertragsverhandlungen. Wir verfügen über praktische Erfahrung und einen hohen Grad an Spezialisierung, sodass wir den hohen Ansprüchen unserer Kienten im In- und Ausland gerecht werden können. Ausserdem agieren unsere Urkundspersonen stilsicher, um jene Rechtsgeschäfte abwickeln zu können, die zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung bedürfen.
Die intensive Tätigkeit im Vertragsrecht erlaubt es unseren Anwälten auch bei komplexen Verträgen sicher aufzutreten, auch bei Sachverhalten, die einen intensiven Auslandsbezug aufweisen und deshalb einer international-privatrechtlichen Qualifikation und Weichenstellung bedürfen.
Gesellschaftsrecht
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der fachlichen Beratung von Gesellschaften, Unternehmern und natürlichen Personen im Bereich des Gesellschaftsrechts. Unser Bestreben ist es, Gesellschaften, Gesellschaftsinhaber und Gesellschaftsorgane praxisnah, umfassend und zielführend zu beraten.
Wir begleiten Sie gerne bei Fragen rund um die Gründung, Umwandlung oder Strukturierung einer Gesellschaft, sei dies bei Sitzverlegungen oder bei der Planung und der praktischen Durchführung von Fusionen, Unternehmenskäufen, Abspaltungen, Management Buyouts (MBO) und ähnlichen Vorgängen. Weiter unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung massgeschneiderter Organisationsformen.
Zu dieser Arbeit gehört mithin auch die Redaktion von Organisationsreglementen, die den Bedürfnissen unserer Klienten Rechnung tragen. Ebenso gerne beraten wir unsere Klienten beim Entwerfen und Ausgestalten von massgeschneiderten Aktionärbindungsverträgen und helfen bei deren konkreter Durchsetzung. Die Mehrzahl unserer Anwälte fungiert als Organe (Verwaltungsräte, Stiftungsräte, etc.) und setzt auf diese Weise die praktische Erfahrung in den Dienst unserer Klienten.
Wir unterstützen unsere Klienten auch bei der prozessualen Durchsetzung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche, beispielsweise bei bei der Wahrung der Aktionärsrechte als auch bei der Abwehr von Verantwortlichkeitsklagen.
Strafrecht
Auf keinem anderen Rechtsgebiet sind die Machtverhältnisse derart ungleich verteilt wie auf dem Gebiet des Strafrechts. Um dieser Tatsache entgegenzuwirken, beraten und betreuen wir unsere Klienten in Strafuntersuchungen und verteidigen sie vor den Strafgerichten aller Instanzen. Wir vertreten Opfer und stehen Privatklägern bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Strafverfahren unterstützend zur Seite.
Im Bereich des Strassenverkehrsrechts verteidigen wir Sie in den damit zusammenhängenden Strafverfahren und vertreten Sie im Administrativverfahren rund um den drohenden Führerausweisentzug vor den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden.
Neben der Individualverteidigung beraten wir präventiv auch Unternehmen und übernehmen die Betreuung während laufender Ermittlung und im Strafprozess - sei es gegen das Unternehmen selbst oder gegen einzelne Mitarbeitende. Zudem bieten wir unseren Klienten diskrete Unterstützung bei firmeninternen Untersuchungen an.
Steuerrecht
Die kontinuierliche Veränderung und die - trotz internationaler Koordinationsbestrebungen - stetig wachsende Komplexität der Steuersysteme erhöht die Bedeutung und den Wert einer kompetenten Beratung in Steuerangelegenheiten. Beinahe jede unternehmerische und kaufmännische Weichenstellung wirkt sich auf die Steuerbelastung aus. Aus diesem Grund bilden steuerrechtliche Vorfragen einen wesentlichen Aspekt der Beratung natürlicher und juristischer Personen.
Unsere Spezialisten unterstützen unsere Klienten bei sämtlichen Fragen rund um das Steuerrecht. Wir helfen unseren Klienten insbesondere bei Fragen im Zusammenhang mit Gewinnsteuern, Quellensteuern, Mehrwertsteuern, Einkommenssteuern und Grundstückgewinnsteuern. Dies auch bei Angelegenheiten, die einen länderübergreifenden Bezug aufweisen. Wir unterstützen unsere Klienten auch bei allfälligen Verhandlungen mit den Steuerbehörden, indem wir verbindliche Vorbescheide einholen und vertreten unsere Klienten im Zusammenhang mit steuerrechtlichen Verfahren (Einsprachen, Rekurse und Beschwerden). Gerne unterstützen wir sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei der Steueroptimierung.
Unsere Spezialisten verfügen über eine langjährige Erfahrung bei der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen, Unternehmenskäufen, Abspaltungen, Management Buyouts und ähnlichen Transaktionen. Fundierte Vorabklärungen (im Rahmen einer sog. Due-Diligence-Prüfung) sind hierbei ebenso unabdingbar wie die massgeschneiderte Strukturierung solcher Tranksaktionen.
Notariat
Unsere Anwälte (RA Werner Räber, RAin Sandra Kammerbauer, RA Joël Brochon und RA Alessandro Gerlach) sind Urkundspersonen der Kantone Schwyz (W. Räber) und Zug (S. Kammerbauer, J. Brochon und A. Gerlach). Wir beraten unsere Klienten stilsicher, gestalten gesellschaftsrechtliche Vorgänge mit und bringen sie effizient zum Abschluss. Darüber hinaus beraten Sie unsere Urkundspersonen auch im Hinblick auf zu redigierende ehe- und erbrechtliche Verträge.
Zivilprozess
Neben unserer beratenden Tätigkeit vertreten wir unsere Klienten auch vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten.
Unsere Prozesspraxis umfasst alle Bereiche des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Vertragsrecht, Erbrecht und sämtliche konkursrechtlichen Verfahren. Neben der Führung ordentlicher Zivilprozesse sind alle Vollstreckungs- und Massnahmeverfahren (Arrestverfahren und andere vorsorgliche Massnahmen), die internationale Rechtshilfe sowie die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide Bestandteil unserer forensischen Tätigkeiten.
Wir beraten unsere Klienten, indem wir den rechtlich relevanten Sachverhalt eruieren, zeigen das mögliche Vorgehen und die damit verbundenen Chancen und Risiken eines Verfahrens auf. Auf Wunsch unserer Klienten schätzen wir bei komplexen Verfahren die voraussichtlich anfallenden Prozess- und Anwaltskosten, damit unsere Klienten (vorab die juristischen Personen) den anfallenden Aufwand budgetieren und die nötigen Rückstellungen vornehmen können.
Wenn eine vorprozessuale Einigung nicht möglich ist, legen wir mit unseren Klienten die Prozessstrategie fest und leiten bei der zuständigen Instanz das Verfahren ein. Während der gerichtlichen Auseinandersetzung analysieren wir die Vorbringen der Gegenpartei und passen die Strategie, falls nötig und möglich, den veränderten Gegebenheiten an.
Schuldbetreibung und Konkurs
Auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts stellen wir sicher, dass unsere Klienten ihre Rechte rasch und erfolgreich wahren können.
Unsere Anwälte verfügen auf dem Gebiet des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts und des Internationalen Privatrechts über langjährige Erfahrung. Wir sind unseren Klienten behilflich, deren Forderungen zu sichern und durchzusetzen, sei dies bei einer Betreibung auf Pfändung oder im Rahmen eines Konkursverfahrens.
Von besonderer Bedeutung sind hierbei Arrestverfahren, von besonderer Komplexität namentlich Betreibungen auf Pfandverwertung und Wechselbetreibungen mit Auslandsberührung. Falls die Voraussetzungen gegeben sind, sind unsere Anwälte unseren Klienten dabei behilflich, paulianische Anfechtungsklagen durchzusetzen und begleiten diese bei Nachlassverfahren.
Schiedsverfahren
Wir beraten und vertreten unsere Klienten bei Schiedsgerichtsverfahren und damit einhergehenden Vollstreckungsverfahren. Unsere Anwälte sind sowohl bei sog. ad hoc- als auch bei institutionellen Schiedsverfahren tätig, die vor anerkannten nationalen oder internationalen Schiedsinstitutionen (Internationale Handelskammer (ICC) oder den schweizerischen Handelskammern) geführt werden. Unsere Anwälte stehen auch zur Wahl, wenn es um die Besetzung von Schiedsgerichten geht. Unsere Expertise befähigt unsere Anwälte, auch komplexere Fälle zu betreuen. Auch werden unsere Anwälte bei Schiedsgerichtsverfahren hinzugezogen, die ihren Ursprung in komplexen internationalen Transaktionen haben.